Interne Meldestelle des August-Wilhelm Scheer Instituts

Die Einhaltung effektiver Compliance hat für das August-Wilhelm Scheer Institut höchste Priorität. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die Förderung einer Kultur, in der rechtswidriges Verhalten gemeldet und adressiert werden kann. Verstöße gegen geltendes Recht müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Betroffene, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, das Unternehmen und sonstige Dritte abwenden zu können. Der Compliance-Ombudsmann und das nach ISO 27001 zertifizierte Hinweisgebersystem unter https://scheer-group.hintbox.eu/ sind Bestandteile des Compliance-Systems und der Compliance-Kultur des August-Wilhelm Scheer Instituts.

 

Wer kann Verstöße melden?

Das Hinweisgebersystem des August-Wilhelm Scheer Instituts steht nicht nur allen Mitarbeitern, sondern auch Dritten, externen Partnern, Dienstleistern und Lieferanten zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem dient der Meldung und Untersuchung von Gesetzesverstößen oder möglichen Verstößen gegen interne Vorschriften und Richtlinien, insbesondere den Code of Conduct des August-Wilhelm Scheer Instituts. Über das System können auch Hinweise zu Umwelt- und Menschenrechtsverstößen des August-Wilhelm Scheer Instituts oder dessen Lieferanten und Dienstleistern gemeldet werden.

 

Wie können Verstöße gemeldet werden?

Falls Sie Betroffener eines Verstoßes sind oder als Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunde oder sonstiger Dritter glauben, solche Verstöße beobachtet zu haben, so können Sie Ihre Hinweise an unseren Compliance-Ombudsmann

THS Treuhand Saar Compliance GmbH
Feldmannstraße 103
66119 Saarbrücken

Telefon: +49 (0) 681 996860
Fax: +49 (0) 681 9968660
E-Mail: info@ths-compliance.de
oder über unser Portal für Hinweise: https://scheer-group.hintbox.eu/ einreichen.

Was kann gemeldet werden?

Sie können sich an unsere interne Meldestelle wenden, wenn Sie Verstöße zu folgenden Themenbereichen melden möchten:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, z.B. bei Vorschriften bzgl.
    • Arbeitsschutz
    • Gesundheitsschutz
    • Mindestlohn
    • Arbeitnehmerüberlassung
  • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union, z.B.
    • Geldwäsche
    • Terrorismusfinanzierung
    • Produktsicherheit und -konformität
    • Umweltschutz
    • Verbraucherschutzregelungen
  • Verstöße gegen Regelungen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften
  • Verstöße gegen steuerliche Rechtsnormen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften

Datenschutz

Im Rahmen des Meldeverfahrens werden abhängig von Art und dem Umgang der Meldung ggf. personenbezogene Daten verarbeitet. Unsere meldestellenbezogenen Datenschutzhinweise sind unter folgendem Link aufrufbar.