Die Einhaltung effektiver Compliance hat für das August-Wilhelm Scheer Institut höchste Priorität. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die Förderung einer Kultur, in der rechtswidriges Verhalten gemeldet und adressiert werden kann. Verstöße gegen geltendes Recht müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten und mögliche Schäden für Betroffene, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, das Unternehmen und sonstige Dritte abwenden zu können. Der Compliance-Ombudsmann und das nach ISO 27001 zertifizierte Hinweisgebersystem unter https://scheer-group.hintbox.eu/ sind Bestandteile des Compliance-Systems und der Compliance-Kultur des August-Wilhelm Scheer Instituts.
Wer kann Verstöße melden?
Das Hinweisgebersystem des August-Wilhelm Scheer Instituts steht nicht nur allen Mitarbeitern, sondern auch Dritten, externen Partnern, Dienstleistern und Lieferanten zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem dient der Meldung und Untersuchung von Gesetzesverstößen oder möglichen Verstößen gegen interne Vorschriften und Richtlinien, insbesondere den Code of Conduct des August-Wilhelm Scheer Instituts. Über das System können auch Hinweise zu Umwelt- und Menschenrechtsverstößen des August-Wilhelm Scheer Instituts oder dessen Lieferanten und Dienstleistern gemeldet werden.
Wie können Verstöße gemeldet werden?
Falls Sie Betroffener eines Verstoßes sind oder als Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunde oder sonstiger Dritter glauben, solche Verstöße beobachtet zu haben, so können Sie Ihre Hinweise an unseren Compliance-Ombudsmann
THS Treuhand Saar Compliance GmbH
Feldmannstraße 103
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (0) 681 996860
Fax: +49 (0) 681 9968660
E-Mail: info@ths-compliance.de
oder über unser Portal für Hinweise: https://scheer-group.hintbox.eu/ einreichen.